Die DENIC führt ein- und zweistellige .de-Domains ab 23. Oktober 2009 ein
In der Vergabepraxis der DENIC für .de-Domains ändern sich ganz entscheidend und kurzfristig die Domainrichtlinien. Mit Wirkung ab 23. Oktober 2009 um 09.00 Uhr MESZ wird es erstmals möglich sein, ein- und zweistellige .de-Domains sowie reine Zifferndomains zu registrieren. Ebenso wird erstmals auch die Registrierung von .de-Domains, die ein Kfz-Kennzeichen oder eine andere Top Level Domain wie com.de enthalten, möglich sein.
Auslöser dieser Änderung ist ein Urteil des Oberlandesgericht Frankfurt, in dem die DENIC im April 2008 verurteilt wurde, die Domain vw.de zuzulassen. Eine von der DENIC hiergegen gerichtete Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe blieb nun ebenfalls erfolglos, so dass die Entscheidung aus Frankfurt rechtskräftig ist. Die DENIC hat daher nun kurzfristig entschieden, ihre Domainrichtlinien mit Wirkung zum 23. Oktober 2009 zu ändern und diese bisherigen Einschränkungen bei der Registrierung von .de-Domains abzuschaffen.
Bisher waren ein- und zweistellige sowie reine Zifferndomains, Domains, die einem Kfz-Kennzeichen oder einer TLD entsprechen auf Veranlassung der DENIC eG als zentraler Registrierungsstelle für die Top Level Domain .de gesperrt und somit der allgemeinen Registrierung entzogen. Infolge der gerichtlichen Entscheidungen hat sich die DENIC eG daher nun dafür entschieden, ihre Vergabepraxis zu ändern und damit die Registrierung solcher Domains zu ermöglichen.
Wie die DENIC in einer Mitteilung am gestrigen Donnerstag bekanntgegeben hat, gelten für Domains unter der TLD .de ab dem 23. Oktober 2009 folgende Regeln:
- Neu: Auch ein- und zweistellige sowie reine Zifferndomains können jetzt registriert werden.
- Neu: Domains, die einem Kfz-Kennzeichen oder einer TLD entsprechen, werden frei gegeben.
- Erlaubte Zeichen für Domains sind die Ziffern 0 bis 9, Bindestriche, die lateinischen Buchstaben A bis Z und die weiteren Buchstaben aus der aktuell gültigen Anlage zu den Domainrichtlinien.
- Eine Domain darf mit einem Bindestrich weder beginnen, noch enden. Auch Bindestriche an dritter und vierter Stelle der Domain sind nicht zulässig.
- Die Mindestlänge einer Domain liegt bei 1 Zeichen – exklusive .de
- Die Maximallänge einer Domain beträgt 63 Zeichen (bezogen auf den Domain-ACE) – jeweils exklusive .de.
Daraus ergeben sich nun folgende neue Möglichkeiten:
- Ein- und zweistellige Domains
Bsp: a.de, aa.de
- Reine Zifferndomains
Bsp: 1.de, 123456789.de
- Domains, die einem Kfz-Kennzeichen entsprechen
Bsp: wnd.de, bit.de
- Domains die einer andern TLD, also der Domainendung eines anderen Landes, entsprechen
Bsp: com.de, net.de
Ganz neu sind jedoch zumindest zweistellige .de-Domains allerdings nicht, denn es existieren mit db.de, ix.de und hq.de noch Altbestände, die alle vor Inkrafttreten der DENIC-Richtlinien im Jahr 1997 registriert worden sind und daher Bestandsschutz geniessen.
Die Möglichkeit der Registrierung ab dem 23. Oktober 2009 um 9:00 Uhr, also nächste Woche Freitag, ist natürlich sehr kurzfristig und stellt auch Hoster und Provider vor einige Probleme. Diese haben natürlich automatische Webtools, mit welchen die Kunden Domains direkt buchen können – und die müssen jetzt in sehr kurzer Zeit entsprechend angepasst werden.
Um jedoch ein Höchstmaß an Chancengleichheit zu gewährleisten, gilt bei der Registrierung das in vielen Bereichen bewährte Prinzip "First come – first served" nach dem der erste eingegangene Auftrag zu einer Domain auch die Registrierung erhält. Die eingehenden Aufträge werden dabei über eine E-Mail-Registrierungs-Schnittstelle verarbeitet; ein elektronischer Zeitstempel, der im Millisekundenbereich arbeitet, gilt als Nachweis über die Reihenfolge der Eingänge. Der erste eingegangene Auftrag zu einer Domain erhält damit auch die Registrierung, so dass Millisekunden entscheiden können. Wie die DENIC weiterhin mitteilt, kann die Anzahl der erfolgreich registrierten Domains in Form eines Online-Monitorings auf der Website www.denic.de beobachtet werden.
Doch Vorsicht, denn gerade mit der Registrierung kurzer und damit prägnanter Adressen geht man das Risiko ein, Kennzeichenrechte Dritter zu verletzen! Finger weg also von Domains wie etwa o2.de oder hp.de, sofern man keine eigenen Rechte hat – sonst wird die entsprechende Abmahnung wohl bald folgen.
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Tags: Denic, Domain, Internet, Internetrecht, SEO, Suchmaschinen
schrieb am 16. Oktober 2009 um 17:54 Uhr
Wenn man sich den Namen oder das Kürzel einer Marke sichert, wird man mit großer Sicherheit verklagt und muss die Domain abgeben. Kann man nicht zumindest den 20 fachen Wert verlangen? Also sagen wir einfach mal grob 5.000€?
Ich freue mich auf den 23. Oktober. =)
schrieb am 16. Oktober 2009 um 19:57 Uhr
Ich finde es einerseits cool und anderseits doof, dass diese jetzt freigegeben werden.
Auf der einen Seite sind URL’s wie tinyurl jetzt noch kleiner :P, aber auf der anderen Seite sind a.de oder c.de nicht aussagekräftig und zu dem muss man nun alle Topdomain-Checker, zum Beispiel bei Email und deren Regulären Ausdrücken hinten das neu schreiben… 🙂
Außerdem, warum sollte man von o2 verklagt werden? Ich denke eher, dass man dann ein Angebot von in dem Beispiel o2 bekommt, dass sie dir die Domain abkaufen wollen. Ich meine die DENIC macht es ja ala „First come – first served“ und wenn ich nun mal schneller war, kann mir o2 nichts. Da bin ich voll im Recht.
MfG Robert
schrieb am 17. Oktober 2009 um 10:32 Uhr
Natürlich, immerhin ist die DENIC die mächtigste Institution in unserem Lande und wenn die es sagen, dann gelten auch Kennzeichen- und Markenrechte nimmer 🙂
Also dann Robert, reserviere dir guten Gewissens die Domain o2.de.
Da du aber allem Anschein nach das Prinzip „First come – first served“ nicht verstanden hast, möchte ich dir das Ganze nochmal im Detail und etwas verständlicher erklären.
Fakt ist, dass es nur sehr wenige ein- und zweistellige Möglichkeiten für einen Domainnamen gibt und wie allgemein bekannt sein dürfte, ist ein Domainname, je kürzer dieser ist, auch umso mehr wert.
Folglich werden also am 23.10.2009 und auch bereits davor, viele Hunderttausende versuchen, eine dieser kurzen und wertvollen Domains zu ergattern.
Damit nun bei der Registration ein Höchstmaß an Chancengleichheit für jeden besteht, setzt die DENIC ein System ein, welches eben auf die Millisekunde genau feststellt, welche Registrationsanfrage zuerst eingeht und dieser hat dann das Rennen um die begehrte Domain gewonnen. Alle anderen haben dann keinen rechtlichen Anspruch, die Domain zu erhalten, nur weil Sie z.B. als erste den Registrationsauftrag bei Hoster oder Provider XY eingereicht haben. Der Auftrag, der zuerst im System der DENIC erfasst wird, der bekommt die Domain. Alle anderen sind aus dem Rennen.
Ich hoffe jetzt verstehtst du die Bedeutung des obigen Satzes.
Das bedeutet jedoch NICHT, nur weil man als erster die Domain ergattert hat, das man auch aus rechtlicher Sicht einen Anspruch auf die Domain hat, weil man evtl. z.B. Namens-, Marken- oder eben Kennzeichenrechte Dritter mit der Registration verletzt.
Mit anderen Worten, wer wirklich so selten dämlich ist und meint, sich eine Domain á la o2.de, hp.de, etc. zu reservieren, über dem wird sich die anwaltliche Hölle geradezu auskotzen.
„Recht haben“ und „recht haben“ sind zwei gänzlich unterschiedliche Auffassungen 🙂
schrieb am 18. Oktober 2009 um 08:32 Uhr
oh je, da wird es wieder ein hauen und stechen geben, da bin ich mir sicher. viel spass.
Bernd Helmut Frank
schrieb am 19. Oktober 2009 um 20:20 Uhr
Hi,
ich habe auf meiner Seite eine Liste der neuen Domains mit aktuellem Status veröffentlicht. Der Status wird automatisch aktualisiert wenn es los geht. Wenn es jemanden interessiert hier ist der Link:
http://www.peew.de/domains/denic/kurze-de-domains-domainrichtlinien-anpassung-2009-10-23.html
kostaki
schrieb am 11. Februar 2011 um 09:03 Uhr
Ich hätte liebendgerne eine von diesen Domänen abbekommen. Schade 🙁